Unsere Leistungen

Welche Fälle finanzieren wir?

Wir finanzieren die Verfolgung von Forderungen und – gerade auch gesellschaftsrechtlichen – Rechten von Anleger-Gesellschaftern einer deutschen geschlossenen Fondsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die in Handelsschiffe oder Immobilien investiert ist. Wir können die Interessenverfolgung schon ab 10.000 EUR Beteiligungssumme im Einzelfall finanzieren.

Die Forderungen und Rechte müssen ausreichend zuverlässige und wirtschaftlich durchsetzbare Erfolgsaussichten aufweisen – wir prüfen dies vorab im eigenen Interesse kostenfrei für den hieran interessierten Anleger-Gesellschafter.


Was leisten wir?

Wir prüfen vorab kostenfrei, ob ein Fall nach unseren Maßstäben und Richtlinien für eine Finanzierung in Betracht kommt. Wir finanzieren unseren Kunden gegen Erfolgsbeteiligung die Interessenvertretung und Rechtsverfolgung durch erfahrene Experten – zunächst im außergerichtlichen Rahmen.

Wir finanzieren dabei alle für den Erfolg und die am Fall ausgerichtete Strategie erforderlichen Maßnahmen im außergerichtlichen Rahmen. Hierzu gehören (abhängig vom jeweiligen Fall, nicht abschließende Auswahl):

  • Kosten der Tätigkeit von Rechtsanwälten
  • Kosten der Tätigkeit steuerlicher Berater
  • Kosten der Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern
  • Kosten für Sachverständigengutachten
  • Kosten für nationale und internationale Recherchedienstleistungen
  • Kosten für Unterlagensichtungen
  • Kosten für Beweismittelsicherung

Was gilt es zu beachten?

Mit Abschluss eines Finanzierungsvertrages mit uns partizipieren wir an einem wirtschaftlich messbaren Erfolg quotal mit dem vereinbarten Erfolgsanteil – also bei einer in diesem Zusammenhang stehenden geldwerten Leistung an unsere Kunden oder einer Verbesserung der Lage der Fondsgesellschaft.

Um diesen Erfolg zu erreichen, unterstützen unsere Kunden als Gesellschafter der Fondsgesellschaft von uns finanzierte Maßnahmen. Wir bilden mit unseren Kunden und den eingeschalteten Experten ein Team. Der Fokus liegt auf dem Erreichen eines dem Fall und dem Kapitalaufwand angemessenen Erfolges, worüber wir bei Verhandlungen und möglichen Lösungen nach der besten Option für unsere Kunden suchen.

Die Höhe des Erfolgsanteils in einem spezifischen Fall richtet sich nach einer Vielzahl von Faktoren und orientiert sich dabei beispielsweise an dem zu erwartenden Aufwand, den rechtlichen und sachverhaltlichen Fragestellungen, der Erfolgswahrscheinlichkeit, der Leistungsfähigkeit von Forderungsgegnern, der Variabilität dieser Grundlagen u.a.


Erfolgsanteil und Optimierungsoption

Unser Erfolgsanteil ist abhängig vom Einzelfall. In der Regel beträgt er brutto 45% des Kapitalertrages – bei unserem Finanzierungskunden bleibt also mehr als die Hälfte des Erlöses und er hat kein Kostenrisiko.

Wir bieten die Möglichkeit, diesen Erfolgsanteil erheblich zu reduzieren. Die Reduzierung kann in der Regel in drei Varianten erworben werden:

Kaufpreis von Ihnen 1 Erfolgsanteil für uns
1,70% 35%
2,90% 25%
4,30% 15%
1 Prozentsatz Ihrer nominalen Fondsbeteiligung

Auf diese Weise bieten wir unseren Kunden eine möglichst flexible eigene Einschätzung der Situation und ermöglichen unseren Kunden, den eigenen Einsatz entsprechend der persönlichen Lage zu steuern.

Eine Zahlung zur Reduzierung des Erfolgsanteils kann als neue Investition betrachtet werden. Diese bietet überaus hohe Renditeaussichten im Erfolgsfalle.