Kostenrisiken der Interessenvertretung

Kosten der Interessenvertretung können schnell unrentable Höhen erreichen – auch wenn noch gar kein Gerichtsverfahren im Raume steht. Die Bearbeitung und fundierte Analyse komplexer Fondsstrukturen ist überaus aufwändig und hängt jedenfalls zu gewissen Teilen vom Verhalten Dritter (Treuhand, Fondsgeschäftsführung, bei Schiffen Reederei etc.) ab, was im Vorwege kaum abschätzbar ist. Es kommen ggf. Kosten für Sachverständigengutachten, Marktbewertungen, Recherche-Dienstleister national wie international etc. hinzu.

Dabei ist dieser Teil der Grundlagenanalyse eminent wichtig, da nach unserer Überzeugung und Erfahrung nur dann Aussicht auf Lösungen bestehen, wenn inhaltsorientiert und fallbezogen gearbeitet und argumentiert werden kann. Hierzu gehört auch der Bereich des Beschaffens von Beweismaterial für denkbare weitere gerichtliche Schritte zur Verfolgung und Durchsetzung von Ansprüchen von Anleger-Gesellschaftern. Es ist dabei weiter zu berücksichtigen, dass die maritime Wirtschaft weltweit aufgestellt ist – so sind Schiffe von Fondsgesellschaften sehr oft aus dem außereuropäischen Ausland eingekauft worden.

Allein Kosten für Gutachten erreichen schnell mehrere zig Tausend Euro. Sind dann noch Recherchen im Inland vorzunehmen, kommen auch dafür umfangreiche Kosten hinzu. Bei Recherchen im außereuropäischen Ausland steigen die Kosten weiter signifikant an. Aus u.a. diesen Gründen lässt sich das Kostenrisiko einer Interessenverfolgung durch spezialisierte Experten nicht vernünftig im Vorwege eingrenzen. Schon aus diesen Gründen verzichten viele Gesellschafter gleich an dieser Stelle auf die Wahrung ihrer Interessen.

Geht es dann – vielleicht auch nur für Teilbereiche – in gerichtliche Verfahren, sieht es nochmals anders aus. Prozesskosten erreichen schnell Höhen, die der einzelne nicht tragen kann und/oder will. Hier stehen Vorschüsse für Gericht, Rechtsanwalt, Sachverständige und Zeugen direkt im Raum und müssen vorfinanziert werden.

Erfahrungsgemäß werden derartige Sachverhalte, ist erst einmal ein Gerichtsverfahren vonnöten, nicht in erster Instanz entschieden. Stehen dann mehrere Instanzen an, steigen die Kostenrisiken nochmals erheblich. Allein bei einem Prozess mit einem Streitwert von 50.000 Euro und nur zwei jeweils einzeln vertretenen Haftungsgegnern besteht ein Kostenrisiko für die erste und zweite Instanz von nahezu 26.000 Euro. Sachverständigenhonorare, Zeugengelder und die vorgerichtlichen Kosten für den eigenen Rechtsanwalt sind dabei nicht einmal enthalten.

All diese Gesichtspunkte sorgen dafür, dass Interessen der Anleger-Gesellschafter nicht oder jedenfalls nicht inhaltlich sachgerecht verfolgt werden. Hier treten wir als Finanzierungspartner auf. Wir nehmen den Anleger-Gesellschaftern diese Risiken ab und ermöglichen so die sachgerechte Interessenverfolgung und Interessendurchsetzung.