Wie läuft eine Finanzierung der Interessenvertretung ab?

Ablauf der Finanzierung einer Interessenvertretung

Sie stellen als Anleger-Gesellschafter eines Immobilien- oder Schiffsfonds bei uns eine Finanzierungsanfrage für Ihren Fall oder wir haben bereits mit Rechtsanwälten über konkrete Fallgestaltungen gesprochen und dafür gezielt Finanzierungsangebote erarbeitet. Wir prüfen die Anfrage kostenfrei im eigenen Interesse und entscheiden über die Übernahme der Finanzierung des Falles und die anzubietenden Konditionen. Wir nehmen keine Rechtsberatung vor und begründen eine etwaige Ablehnung des Falles nicht.

Sie beauftragen nach grundsätzlicher Finanzierungszusage durch uns die gemäß einzelner Zusage einzubindenden Experten. Wir übernehmen die Vergütung für die Tätigkeit dieser Experten. Es kommt zu einem Ergebnis der Verhandlungen, wofür wir als Finanzierer ein Mitspracherecht haben.

Wir prüfen den Ergebnisvorschlag und geben dazu unser Einverständnis ab oder regen Optimierungen an. Die optimale Lösung haben wir vor Augen und suchen gemeinsam mit unseren Kunden und den von diesen eingeschalteten Experten nach dem bestmöglichen Ergebnis. Kann eine Verbesserung der Lage für die Fondsbeteiligung unserer Kunden, eine Zahlung an unsere Kunden oder sonstige Leistung an unsere Kunden erreicht werden, erhalten wir davon einen Erfolgsanteil als Gegenleistung.